Auf einen Blick
- Längen-Grenze für Sperrgut
- meist > 240 cm
- Breiten-Grenze
- meist > 120 cm
- Sperrgut-Zuschlag
- ca. 10–30 % auf LDM-Preis
- Liftgate-Service
- ca. 50–150 Euro Zuschlag
- Unterschied zu Schwergut
- Sperrgut = Form, Schwergut = Gewicht
Was gilt als Sperrgut? Maßdefinitionen
Als Sperrgut gelten Sendungen, die mindestens eines dieser Kriterien erfüllen: Länge über 240 cm (2,4 m), Breite über 120 cm, Höhe über 220 cm oder Gewicht über 1.000 kg pro Einheit ohne Stapler-/Rampenmöglichkeit. Typisches Sperrgut: Stahlrohre, Aluminiumprofile, Edelstahlbehälter, Heizkörper, Türen und Fenster, Fahrräder und Motorräder.
LDM-Berechnung für Sperrgut
Sperrgut wird nicht nach Palettenflaache, sondern nach tatsächlich belegter Ladeflaaache in LDM berechnet. Die Formel bleibt dieselbe: LDM = Länge (m) x Breite (m) / 2,4. Besonderheit: Wenn eine Sendung breiter als 1,2 m ist, belegt sie automatisch die volle Fahrzeugbreite. Spediteure rechnen oft einen Sperrgut-Zuschlag (ca. 10–30 % auf den LDM-Preis) für den Mehraufwand.
Liftgate-Service und Spezialentladung
Viele Sperrgutempfänger verfügen nicht über eine Laderampe oder einen Stapler. Der Liftgate-Service (Hubladebordwand) bietet eine hydraulisch absenkbare Plattform am Fahrzeugheck. Alternativ kommen Ladekran-Fahrzeuge (Hiab) zum Einsatz. Beide Services sind kostenpflichtig (Liftgate: 50–150 Euro Zuschlag).
Spezialverpackung und Sperrgut vs. Schwergut
Sperrgut erfordert oft maßgeschneiderte Verpackungslösungen: Holzkisten, Stretchfolie für Profile und Kantenschutz für lange Stangen. Die Abgrenzung zu Schwergut: Schwergut bezeichnet Sendungen mit hohem Gewicht pro Fläche (z.B. Stahlplatten, Granitblöcke) – also kompakte, aber sehr schwere Güter. Sperrgut kann leicht, aber unhandlich sein.