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Logistik-Glossar

Was ist eine Spedition? Definition, Aufgaben und Haftung

Eine Spedition ist ein Dienstleistungsunternehmen, das gewerbsmäßig die Organisation, Koordination und Abwicklung von Gütertransporten übernimmt. Der Spediteur schließt Transportverträge im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ab und haftet für die sorgfältige Auswahl und Ueberwachung der beauftragten Frachtführer.

Zuletzt aktualisiert · NexCargo GmbH

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Auf einen Blick

Rechtliche Grundlage
Paragraphen 453–466 HGB (Spediteur)
Haftungsgrundlage
Paragraph 461 HGB
Haftungsgrenze (Verlust/Schaden)
8,33 SZR/kg Bruttogewicht
Unterschied zum Frachtführer
Spediteur organisiert, Frachtführer transportiert
NexCargo-Modell
Digitale Spedition mit geprüften Frachtführern

Rechtliche Definition: Paragraph 453 HGB

Das deutsche Handelsgesetzbuch definiert in Paragraph 453 HGB: "Wer es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer oder durch Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) in eigenem Namen zu besorgen (Spediteur), hat die Rechte und Pflichten eines Kommissionärs." Der Spediteur handelt im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung.

Spediteur vs. Frachtführer: Der entscheidende Unterschied

Der Frachtführer führt den Transport physisch durch – mit eigenem Fahrzeug und eigenem Fahrer. Der Spediteur organisiert den Transport und beauftragt Frachtführer, haftet aber nicht für den reinen Transportvorgang, sondern für die sorgfältige Auswahl und Ueberwachung (Auswahlverschulden). NexCargo agiert als digitale Spedition und vermittelt Transporte an ein Netzwerk geprüfter Frachtführer.

Aufgaben einer modernen Spedition

Klassische Speditionen übernehmen: Transportplanung und Routenoptimierung, Frachtführerauswahl und -beauftragung, Dokumentenabwicklung, Sendungsverfolgung und Statusreporting sowie Schadensabwicklung. Digitale Speditionen (wie NexCargo) ergänzen diese Leistungen durch Online-Buchungsplattformen, automatisierte Preisanfragen und Echtzeit-Tracking.

Haftung der Spedition

Der Spediteur haftet nach Paragraph 461 HGB für Schäden durch Verlust oder Beschädigung des Gutes sowie für Verspätungen. Die Haftung ist auf 8,33 SZR/kg begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Transportversicherung schützt Verlader über gesetzliche Haftungsgrenzen hinaus.

Häufige Fragen

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