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Logistik-Glossar ADR

Gefahrgut & ADR: Klassen, Vorschriften und Absenderpflichten

Das ADR (Accord Dangereux Routier) ist das europäische Uebereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und bildet die rechtliche Grundlage für alle Gefahrguttransporte in Europa. Es unterteilt Gefahrgüter in neun Klassen und regelt Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung, Fahrzeugausrüstung und Ausbildung aller Beteiligten.

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Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
ADR-Uebereinkommen (alle 2 Jahre aktualisiert)
Aktuelle Version
ADR 2025
Anzahl Gefahrgutklassen
9 Hauptklassen (13 Unterklassen)
Gültigkeitsdauer ADR-Bescheinigung
5 Jahre
Häufiges Alltagsgefahrgut
Lithium-Batterien (UN 3480/3481)

Die 9 ADR-Klassen im Ueberblick

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände (z.B. Munition, Feuerwerkskörper). Klasse 2: Gase (komprimiert, verflüssigt oder gelöst – z.B. Propan, Sauerstoff). Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (z.B. Benzin, Ethanol, Lacke). Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe. Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe. Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase entwickeln. Klasse 5.1: Entzündend wirkende (oxidierende) Stoffe. Klasse 5.2: Organische Peroxide. Klasse 6.1: Giftige Stoffe. Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Aeetzende Stoffe (z.B. Batteriesäure, Reinigungsmittel). Klasse 9: Sonstige gefährliche Stoffe (z.B. Lithium-Batterien, umweltgefährdende Stoffe).

Pflichten des Absenders

Als Absender von Gefahrgut müssen Sie das Gut korrekt klassifizieren und die UN-Nummer bestimmen, geeignete ADR-zugelassene Verpackungen verwenden, die vorgeschriebene Kennzeichnung anbringen, korrekte Begleitpapiere erstellen und den Frachtführer informieren. Bei Verstößen haftet der Absender, auch wenn der Frachtführer das Gut akzeptiert hat.

Pflichten und Ausrüstung für Fahrer

Fahrer, die Gefahrgut transportieren, benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein), die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Zusätzlich ist im Fahrzeug folgende Ausrüstung Pflicht: Feuerlöscher, persönliche Schutzausrüstung, Unterlegkeile, schriftliche Weisungen für jede transportierte Gefahrgutklasse und – ab bestimmten Mengen – orangefarbene Warntafeln.

Häufige Fehler beim Gefahrguttransport

Zu den häufigsten Fehlern gehören: falsche oder fehlende UN-Nummern, nicht ADR-zugelassene Verpackungen, fehlende oder falsch angebrachte Gefahrzettel und fehlende schriftliche Weisungen im Fahrzeug. Viele Alltagsprodukte wie Lithium-Akkus (UN 3480/3481), Farben und Reinigungsmittel fallen unter ADR – auch wenn dies dem Absender oft nicht bewusst ist.

Häufige Fragen

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