At a Glance
- Aussteller (nicht-präferentiell)
- IHK, Handelskammer
- EUR.1 Aussteller
- Zollbehörde (Hauptzollamt)
- Gültigkeit
- Meist 12 Monate
Nicht-präferentieller Ursprung
Das klassische Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, CO) bescheinigt den nicht-präferentiellen Ursprung – also in welchem Land die Ware hergestellt oder wesentlich bearbeitet wurde. In Deutschland stellen IHKn und Handelskammern Ursprungszeugnisse aus. Es wird benötigt für Länder ohne Freihandelsabkommen mit der EU, Embargokontrollzwecke oder besondere Importanforderungen des Empfängers.
Präferentieller Ursprung
Der präferentielle Ursprung ermöglicht reduzierte oder null Zollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen (z.B. EU–UK, EU–Japan, EU–Kanada). Nachweise sind: EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Form A (für Entwicklungsländer), oder Ursprungserklärung auf der Rechnung durch ermächtigte Ausführer. Der Ursprung muss detailliert durch Lieferantenerklärungen belegt werden.
Wer stellt Ursprungszeugnisse aus?
Nicht-präferentielle Ursprungszeugnisse: IHK, AHK, Handelskammern. EUR.1-Bescheinigungen: Zollbehörden (in Deutschland: Hauptzollamt). Ursprungserklärungen auf der Rechnung: Ermächtigte Ausführer mit REX-Nummer (Registered Exporter). Kosten: 20–80 € pro Dokument je nach Kammer und Schnelligkeit.
