At a Glance
- Max. Kabotagefahrten
- 3 innerhalb von 7 Tagen
- Rechtsgrundlage
- EU-VO 1072/2009
- Bußgeld (DE)
- Bis zu 20.000 €
EU-Kabotageregelung
Nach EU-Verordnung 1072/2009 darf ein ausländischer EU-Frachtführer nach einer internationalen Lieferung maximal 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen im Bestimmungsland durchführen. Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug das Land verlassen. Die Regelung gilt zwischen allen EU-Mitgliedstaaten. Seit 2022 wird Kabotage in Deutschland und anderen EU-Ländern strenger kontrolliert.
Kontrollen und Dokumentationspflicht
Zur Nachweispflicht: CMR-Frachtbriefe der vorangegangenen internationalen Fahrt, CMR-Frachtbriefe aller Kabotagefahrten, Gemeinschaftslizenz und Fahrerbescheinigung. Zoll- und Gewerbeaufsichtsbehörden kontrollieren bei Straßenkontrollen. Lückenhafte Dokumentation gilt als Verstoß.
Folgen bei Kabotage-Verstößen
Bußgelder bis zu 20.000 € in Deutschland möglich. Fahrzeugfeststellung bis zur Klärung. Entzug der Gemeinschaftslizenz bei wiederholten Verstößen. Für Auftraggeber: Unter bestimmten Umständen können auch Verlader haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich Kabotageverstöße begünstigen.
