Erlaubnispflicht im Güterkraftverkehr
Gewerblicher Güterkraftverkehr in Deutschland erfordert eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Für innerstaatliche Transporte gilt die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Für grenzüberschreitende EU-Transporte wird die EU-Gemeinschaftslizenz (Verordnung EG 1072/2009) benötigt. Beide Lizenzen setzen finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit voraus.
Kabotage-Regelungen
Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern zwischen zwei Punkten innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen. In der EU ist Kabotage beschränkt: Maximal 3 Kabotagetransporte innerhalb von 7 Tagen nach einer grenzüberschreitenden Lieferung. Die Regelungen werden seit 2022 verschärft kontrolliert, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Werkverkehr als Ausnahme
Werkverkehr ist die Güterbeförderung durch Unternehmen mit eigenen Fahrzeugen für eigene Waren – kein Drittauftrag. Werkverkehr ist erlaubnisfrei, muss aber eindeutig vom gewerblichen Güterkraftverkehr abgegrenzt sein. Sobald Dritte transportiert werden, greift die Erlaubnispflicht.
