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Logistics Glossary ADR

Gefahrgut & ADR: Klassen, Vorschriften und Absenderpflichten

Das ADR (Accord Dangereux Routier) ist das europaeische Uebereinkommen ueber die internationale Befoerderung gefaehrlicher Gueter auf der Strasse und bildet die rechtliche Grundlage fuer alle Gefahrguttransporte in Europa. Es unterteilt Gefahrgueter in neun Klassen und regelt Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung, Fahrzeugausruestung und Ausbildung aller Beteiligten.

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At a Glance

Rechtsgrundlage
ADR-Uebereinkommen (alle 2 Jahre aktualisiert)
Aktuelle Version
ADR 2025
Anzahl Gefahrgutklassen
9 Hauptklassen (13 Unterklassen)
Gueltigkeitsdauer ADR-Bescheinigung
5 Jahre
Haeufiges Alltagsgefahrgut
Lithium-Batterien (UN 3480/3481)

Die 9 ADR-Klassen im Ueberblick

Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstaende (z.B. Munition, Feuerwerkskoerper). Klasse 2: Gase (komprimiert, verfluessigt oder geloest – z.B. Propan, Sauerstoff). Klasse 3: Entzuendbare fluessige Stoffe (z.B. Benzin, Ethanol, Lacke). Klasse 4.1: Entzuendbare feste Stoffe. Klasse 4.2: Selbstentzuendliche Stoffe. Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzuendliche Gase entwickeln. Klasse 5.1: Entzuendend wirkende (oxidierende) Stoffe. Klasse 5.2: Organische Peroxide. Klasse 6.1: Giftige Stoffe. Klasse 6.2: Ansteckungsgefaehrliche Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Aeetzende Stoffe (z.B. Batteriesaeure, Reinigungsmittel). Klasse 9: Sonstige gefaehrliche Stoffe (z.B. Lithium-Batterien, umweltgefaehrdende Stoffe).

Pflichten des Absenders

Als Absender von Gefahrgut muessen Sie das Gut korrekt klassifizieren und die UN-Nummer bestimmen, geeignete ADR-zugelassene Verpackungen verwenden, die vorgeschriebene Kennzeichnung anbringen, korrekte Begleitpapiere erstellen und den Frachtfuehrer informieren. Bei Verstoessen haftet der Absender, auch wenn der Frachtfuehrer das Gut akzeptiert hat.

Pflichten und Ausruestung fuer Fahrer

Fahrer, die Gefahrgut transportieren, benoetigen eine gueltige ADR-Bescheinigung (Gefahrgutfuehrerschein), die alle fuenf Jahre erneuert werden muss. Zusaetzlich ist im Fahrzeug folgende Ausruestung Pflicht: Feuerloescher, persoenliche Schutzausruestung, Unterlegkeile, schriftliche Weisungen fuer jede transportierte Gefahrgutklasse und – ab bestimmten Mengen – orangefarbene Warntafeln.

Haeufige Fehler beim Gefahrguttransport

Zu den haeufigsten Fehlern gehoeren: falsche oder fehlende UN-Nummern, nicht ADR-zugelassene Verpackungen, fehlende oder falsch angebrachte Gefahrzettel und fehlende schriftliche Weisungen im Fahrzeug. Viele Alltagsprodukte wie Lithium-Akkus (UN 3480/3481), Farben und Reinigungsmittel fallen unter ADR – auch wenn dies dem Absender oft nicht bewusst ist.

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