At a Glance
- Rechtsgrundlage EU
- Dual-Use-VO 2021/821
- Zuständige Behörde (DE)
- BAFA
- Sanktionslisten
- EU, UN, US (OFAC)
Dual-Use-Güter: Zivil und militärisch nutzbar
Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können: Elektronikkomponenten, Chemikalien, Maschinen, Software und Technologien. Die EU-Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821) listet alle kontrollierten Güter mit HS-Code und Kontrollnummer. Für den Export in bestimmte Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Sanktionslisten und Embargoländer
Exporteure müssen Empfänger und Endverbraucher gegen EU-, UN- und US-Sanktionslisten prüfen. Embargoländer (z.B. Iran, Nordkorea, Russland seit 2022) unterliegen strikten Ausfuhrbeschränkungen. Sanktionslistenprüfung sollte automatisiert und dokumentiert erfolgen – manuell ist sie fehleranfällig und zeitaufwendig.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können zu empfindlichen Strafen führen: Bußgelder bis zu mehreren Millionen Euro, Freiheitsstrafen für Verantwortliche und Entzug von Exportlizenzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige Genehmigungsbehörde in Deutschland.
