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Logistik-Glossar

Zollabwicklung: Einfuhr- und Ausfuhrprozesse im Überblick

Zollabwicklung umfasst alle administrativen und logistischen Prozesse, die bei der Einfuhr oder Ausfuhr zollpflichtiger Waren über Zollgrenzen notwendig sind. In der EU läuft die Zollabwicklung elektronisch über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungs-System).

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Auf einen Blick

System in Deutschland
ATLAS (Zoll.de)
Grundlage Zollwert
CIF-Wert (Warenwert + Fracht + Versicherung)
Einfuhrumsatzsteuer
19 % (DE), anrechenbar als Vorsteuer

Ausfuhr: Exportzollabwicklung

Bei der Ausfuhr aus der EU muss der Exporteur (oder sein Zollagent) eine elektronische Ausfuhranmeldung (EAD – Export Accompanying Document) über ATLAS stellen. Nach Freigabe erhält die Sendung ein MRN (Movement Reference Number) und kann ausgeführt werden. Das Ausgangsvermerk bestätigt die physische Ausfuhr aus der EU – wichtig für Umsatzsteuerfreiheit.

Einfuhr: Importzollabwicklung

Bei der Einfuhr in die EU muss eine Zollanmeldung gestellt und Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Der Zollwert basiert auf dem Transaktionswert (Rechnungswert + Versicherung + Fracht bis EU-Grenze = CIF-Wert). Zollsätze variieren nach Warencode (HS-Code) und Ursprungsland – bevorzugte Zollsätze gelten für Länder mit EU-Freihandelsabkommen.

Vereinfachte Zollverfahren

AEO (Authorised Economic Operator): Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter mit vereinfachten Kontrollen und Verfahren. Zugelassene Empfänger/Versender: Können Waren am eigenen Betrieb abfertigen statt am Zollamt. T1/T2 Transitverfahren: Erleichtert Transit durch mehrere Länder ohne Zollabgaben bis zum Bestimmungsort.

Häufige Fragen

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