Auf einen Blick
- System in Deutschland
- ATLAS (Zoll.de)
- Grundlage Zollwert
- CIF-Wert (Warenwert + Fracht + Versicherung)
- Einfuhrumsatzsteuer
- 19 % (DE), anrechenbar als Vorsteuer
Ausfuhr: Exportzollabwicklung
Bei der Ausfuhr aus der EU muss der Exporteur (oder sein Zollagent) eine elektronische Ausfuhranmeldung (EAD – Export Accompanying Document) über ATLAS stellen. Nach Freigabe erhält die Sendung ein MRN (Movement Reference Number) und kann ausgeführt werden. Das Ausgangsvermerk bestätigt die physische Ausfuhr aus der EU – wichtig für Umsatzsteuerfreiheit.
Einfuhr: Importzollabwicklung
Bei der Einfuhr in die EU muss eine Zollanmeldung gestellt und Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Der Zollwert basiert auf dem Transaktionswert (Rechnungswert + Versicherung + Fracht bis EU-Grenze = CIF-Wert). Zollsätze variieren nach Warencode (HS-Code) und Ursprungsland – bevorzugte Zollsätze gelten für Länder mit EU-Freihandelsabkommen.
Vereinfachte Zollverfahren
AEO (Authorised Economic Operator): Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter mit vereinfachten Kontrollen und Verfahren. Zugelassene Empfänger/Versender: Können Waren am eigenen Betrieb abfertigen statt am Zollamt. T1/T2 Transitverfahren: Erleichtert Transit durch mehrere Länder ohne Zollabgaben bis zum Bestimmungsort.
