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Logistik-Glossar

LKW-Maut: Berechnung, CO₂-Aufschlag und Einfluss auf Frachtraten

Die LKW-Maut ist eine streckenabhängige Straßenbenutzungsgebühr für Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland. Seit Dezember 2023 enthält die Maut einen CO₂-Aufschlag, der die Frachtkosten spürbar erhöht hat.

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Auf einen Blick

Mautsatz Euro VI (5 Achsen)
Ca. 0,30–0,45 €/km (inkl. CO₂ ab 2023)
CO₂-Aufschlag
Ca. 0,20 €/km (seit Dez. 2023)
Streckennetz
Autobahnen + Bundesstraßen

Berechnungsgrundlagen der LKW-Maut

Die Maut berechnet sich aus: Strecke (km) × Mautsatz (€/km). Der Mautsatz setzt sich zusammen aus Infrastrukturkosten, Luftverschmutzungskosten, Lärmkosten und seit 2023 CO₂-Emissionskosten. Für einen Euro-VI-Sattelzug (2 Achsen Zugfahrzeug + 3 Achsen Auflieger = 5 Achsen) beträgt der Mautsatz ca. 0,30–0,45 €/km. Ältere Fahrzeuge mit schlechteren Emissionsklassen zahlen mehr.

CO₂-Aufschlag seit Dezember 2023

Seit dem 1. Dezember 2023 ist ein CO₂-Bestandteil in der Maut enthalten: ca. 0,20 €/km für Euro-VI-Fahrzeuge. Dieser Aufschlag hat die Mautkosten für Spediteure um 80–100 % erhöht. Die Mehrkosten werden in der Regel direkt auf die Frachtraten umgelegt – entweder im Grundtarif oder als separater "Toll-Surcharge".

Mautpflicht und Ausnahmen

Mautpflichtig sind Fahrzeuge ab 7,5 t zGG auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Ausnahmen: Linienbusse, Fahrzeuge der Bundeswehr, Feuerwehr und andere Einsatzfahrzeuge. Elektro-LKW sind bis 2026 von der CO₂-Komponente befreit, zahlen aber Infrastruktur- und Lärmanteil.

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