Auf einen Blick
- Funktion
- Transportvertrag + Empfangsbestätigung + Eigentumsdokument
- Übertragbar
- Ja (Wertpapier)
- Originale
- Meist 3 Originale (je 1 für Verlader, Bank, Empfänger)
Die drei Funktionen des Konossements
Als Transportvertrag regelt das B/L die Bedingungen der Seebeförderung. Als Empfangsbestätigung bestätigt die Reederei den Eingang der Güter in angegebenem Zustand ("on board" oder "received for shipment"). Als Wertpapier (Eigentumsdokument) kann das Original-Konossement übertragen werden – wer es vorlegt, hat Anspruch auf die Ware. Das unterscheidet es fundamental vom Luftfrachtbrief (AWB), der nicht übertragbar ist.
Arten von Konossementen
Order-Konossement: Übertragbar durch Indossament – wird im Dokumentenakkreditiv (L/C) eingesetzt. Namens-Konossement: Nur der genannte Empfänger kann die Ware abholen. Sea Waybill (SWB): Nicht übertragbares Seefracht-Dokument, schnellere Abwicklung. Telex Release: Digitale Freigabe der Ware ohne physisches Original – bei Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer.
Verlust des Konossements
Geht das Original-Konossement verloren, ist die Ware im Hafen blockiert. Die Reederei gibt sie ohne Original nur gegen eine teure Bankbürgschaft (Letter of Indemnity) heraus. Daher ist sicherer Versand und Digitalisierung über Telex Release oder elektronische B/L-Systeme (eBL) immer wichtiger.
