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Logistik-Glossar

Kabotage: Regeln für ausländische Frachtführer im Inland

Kabotage bezeichnet im Güterverkehr die Durchführung von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein in einem anderen Land ansässiges Transportunternehmen. In der EU ist Kabotage erlaubt, aber zeitlich und mengenmäßig begrenzt, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

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Auf einen Blick

Max. Kabotagefahrten
3 innerhalb von 7 Tagen
Rechtsgrundlage
EU-VO 1072/2009
Bußgeld (DE)
Bis zu 20.000 €

EU-Kabotageregelung

Nach EU-Verordnung 1072/2009 darf ein ausländischer EU-Frachtführer nach einer internationalen Lieferung maximal 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen im Bestimmungsland durchführen. Nach Ablauf dieser Frist muss das Fahrzeug das Land verlassen. Die Regelung gilt zwischen allen EU-Mitgliedstaaten. Seit 2022 wird Kabotage in Deutschland und anderen EU-Ländern strenger kontrolliert.

Kontrollen und Dokumentationspflicht

Zur Nachweispflicht: CMR-Frachtbriefe der vorangegangenen internationalen Fahrt, CMR-Frachtbriefe aller Kabotagefahrten, Gemeinschaftslizenz und Fahrerbescheinigung. Zoll- und Gewerbeaufsichtsbehörden kontrollieren bei Straßenkontrollen. Lückenhafte Dokumentation gilt als Verstoß.

Folgen bei Kabotage-Verstößen

Bußgelder bis zu 20.000 € in Deutschland möglich. Fahrzeugfeststellung bis zur Klärung. Entzug der Gemeinschaftslizenz bei wiederholten Verstößen. Für Auftraggeber: Unter bestimmten Umständen können auch Verlader haftbar gemacht werden, wenn sie wissentlich Kabotageverstöße begünstigen.

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