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Logistik-Glossar FCA

FCA (Free Carrier): Incoterm für flexible Uebergaben

FCA (Free Carrier) ist eine der meistgenutzten Incoterms-2020-Klauseln. Der Verkäufer liefert die Ware verzollt an einen vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Uebergabeort. Ab diesem Punkt gehen Kosten und Risiken auf den Käufer über.

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Auf einen Blick

Geeignet für
Alle Verkehrsträger
Risikoubergang
Bei Uebergabe an benannten Frachtführer
Verkäufer zahlt
Export, Transport bis Uebergabeort
Käufer zahlt
Fracht ab Uebergabe, Import, Zoll

Wie FCA funktioniert

Unter FCA trägt der Verkäufer: Exportverzollung und Ausfuhrformalitäten, Transportkosten bis zum benannten Uebergabeort (z.B. Lager des Verkäufers, Terminal oder Flughafen). Ab Uebergabe an den Frachtführer: alle weiteren Kosten, Versicherung und Risiken trägt der Käufer. Der Uebergabeort kann frei vereinbart werden – das macht FCA sehr flexibel.

FCA vs. EXW

Bei EXW muss der Käufer die Ware beim Verkäufer selbst abholen und trägt auch die Exportverzollung. Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Exportformalitäten – das ist in vielen Ländern gesetzlich ohnehin nur durch den lokalen Exporteur möglich. FCA ist daher für den Käufer praktikabler und gängiger im internationalen Handel.

FCA und Containerladungen

Die ICC empfiehlt FCA statt FOB für Containerladungen im Seefrachtverkehr. Der Risikoubergang bei FOB – beim Ueberschreiten der Schiffsreling – passt nicht zu modernen Containeroperationen, bei denen Ware lange vor Verschiffung im Terminal liegt. Bei FCA kann der Risikoubergang am Containerterminal definiert werden.

Häufige Fragen

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