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Logistik-Glossar FCA

FCA (Free Carrier): Incoterm fuer flexible Uebergaben

FCA (Free Carrier) ist eine der meistgenutzten Incoterms-2020-Klauseln. Der Verkaeufer liefert die Ware verzollt an einen vom Kaeufer benannten Frachtfuehrer an einem vereinbarten Uebergabeort. Ab diesem Punkt gehen Kosten und Risiken auf den Kaeufer ueber.

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Auf einen Blick

Geeignet fuer
Alle Verkehrsstraeger
Risikoubergang
Bei Uebergabe an benannten Frachtfuehrer
Verkaeufer zahlt
Export, Transport bis Uebergabeort
Kaeufer zahlt
Fracht ab Uebergabe, Import, Zoll

Wie FCA funktioniert

Unter FCA traegt der Verkaeufer: Exportverzollung und Ausfuhrformalitaeten, Transportkosten bis zum benannten Uebergabeort (z.B. Lager des Verkaeufers, Terminal oder Flughafen). Ab Uebergabe an den Frachtfuehrer: alle weiteren Kosten, Versicherung und Risiken traegt der Kaeufer. Der Uebergabeort kann frei vereinbart werden – das macht FCA sehr flexibel.

FCA vs. EXW

Bei EXW muss der Kaeufer die Ware beim Verkaeufer selbst abholen und traegt auch die Exportverzollung. Bei FCA uebernimmt der Verkaeufer die Exportformalitaeten – das ist in vielen Laendern gesetzlich ohnehin nur durch den lokalen Exporteur moeglich. FCA ist daher fuer den Kaeufer praktikabler und gaengiger im internationalen Handel.

FCA und Containerladungen

Die ICC empfiehlt FCA statt FOB fuer Containerladungen im Seefrachtverkehr. Der Risikoubergang bei FOB – beim Ueberschreiten der Schiffsreling – passt nicht zu modernen Containeroperationen, bei denen Ware lange vor Verschiffung im Terminal liegt. Bei FCA kann der Risikoubergang am Containerterminal definiert werden.

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