Auf einen Blick
- Geeignet fuer
- Alle Verkehrsstraeger
- Risikoubergang
- Bei Uebergabe an benannten Frachtfuehrer
- Verkaeufer zahlt
- Export, Transport bis Uebergabeort
- Kaeufer zahlt
- Fracht ab Uebergabe, Import, Zoll
Wie FCA funktioniert
Unter FCA traegt der Verkaeufer: Exportverzollung und Ausfuhrformalitaeten, Transportkosten bis zum benannten Uebergabeort (z.B. Lager des Verkaeufers, Terminal oder Flughafen). Ab Uebergabe an den Frachtfuehrer: alle weiteren Kosten, Versicherung und Risiken traegt der Kaeufer. Der Uebergabeort kann frei vereinbart werden – das macht FCA sehr flexibel.
FCA vs. EXW
Bei EXW muss der Kaeufer die Ware beim Verkaeufer selbst abholen und traegt auch die Exportverzollung. Bei FCA uebernimmt der Verkaeufer die Exportformalitaeten – das ist in vielen Laendern gesetzlich ohnehin nur durch den lokalen Exporteur moeglich. FCA ist daher fuer den Kaeufer praktikabler und gaengiger im internationalen Handel.
FCA und Containerladungen
Die ICC empfiehlt FCA statt FOB fuer Containerladungen im Seefrachtverkehr. Der Risikoubergang bei FOB – beim Ueberschreiten der Schiffsreling – passt nicht zu modernen Containeroperationen, bei denen Ware lange vor Verschiffung im Terminal liegt. Bei FCA kann der Risikoubergang am Containerterminal definiert werden.
