Auf einen Blick
- Geeignet für
- Alle Verkehrsträger
- Risikoubergang
- Bei Uebergabe an benannten Frachtführer
- Verkäufer zahlt
- Export, Transport bis Uebergabeort
- Käufer zahlt
- Fracht ab Uebergabe, Import, Zoll
Wie FCA funktioniert
Unter FCA trägt der Verkäufer: Exportverzollung und Ausfuhrformalitäten, Transportkosten bis zum benannten Uebergabeort (z.B. Lager des Verkäufers, Terminal oder Flughafen). Ab Uebergabe an den Frachtführer: alle weiteren Kosten, Versicherung und Risiken trägt der Käufer. Der Uebergabeort kann frei vereinbart werden – das macht FCA sehr flexibel.
FCA vs. EXW
Bei EXW muss der Käufer die Ware beim Verkäufer selbst abholen und trägt auch die Exportverzollung. Bei FCA übernimmt der Verkäufer die Exportformalitäten – das ist in vielen Ländern gesetzlich ohnehin nur durch den lokalen Exporteur möglich. FCA ist daher für den Käufer praktikabler und gängiger im internationalen Handel.
FCA und Containerladungen
Die ICC empfiehlt FCA statt FOB für Containerladungen im Seefrachtverkehr. Der Risikoubergang bei FOB – beim Ueberschreiten der Schiffsreling – passt nicht zu modernen Containeroperationen, bei denen Ware lange vor Verschiffung im Terminal liegt. Bei FCA kann der Risikoubergang am Containerterminal definiert werden.