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Logistik-Glossar

Exportkontrolle: Ausfuhrgenehmigungen und Sanktionslisten

Exportkontrolle bezeichnet staatliche Maßnahmen zur Kontrolle und Beschränkung des Exports bestimmter Güter und Technologien aus Sicherheits- und außenpolitischen Gründen. In der EU regelt die Dual-Use-Verordnung den Export sogenannter Dual-Use-Güter (zivil und militärisch verwendbar).

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Auf einen Blick

Rechtsgrundlage EU
Dual-Use-VO 2021/821
Zuständige Behörde (DE)
BAFA
Sanktionslisten
EU, UN, US (OFAC)

Dual-Use-Güter: Zivil und militärisch nutzbar

Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können: Elektronikkomponenten, Chemikalien, Maschinen, Software und Technologien. Die EU-Dual-Use-Verordnung (VO 2021/821) listet alle kontrollierten Güter mit HS-Code und Kontrollnummer. Für den Export in bestimmte Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Sanktionslisten und Embargoländer

Exporteure müssen Empfänger und Endverbraucher gegen EU-, UN- und US-Sanktionslisten prüfen. Embargoländer (z.B. Iran, Nordkorea, Russland seit 2022) unterliegen strikten Ausfuhrbeschränkungen. Sanktionslistenprüfung sollte automatisiert und dokumentiert erfolgen – manuell ist sie fehleranfällig und zeitaufwendig.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können zu empfindlichen Strafen führen: Bußgelder bis zu mehreren Millionen Euro, Freiheitsstrafen für Verantwortliche und Entzug von Exportlizenzen. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zuständige Genehmigungsbehörde in Deutschland.

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