Auf einen Blick
- Risikoubergang
- Bei Bereitstellung zur Entladung am Bestimmungsort
- Geeignet für
- Alle Verkehrsträger
- Verkäufer zahlt
- Export, Transport, Versicherung
- Käufer zahlt
- Entladung, Import, Zoll
Was regelt DAP?
Unter DAP liefert der Verkäufer die Ware am benannten Bestimmungsort, betriebsbereit zur Entladung. Er trägt alle Transportkosten, Exportzoll und das Risiko bis zu diesem Punkt. Der Käufer ist verantwortlich für: Entladung am Bestimmungsort, Importverzollung und Einfuhrabgaben, Einfuhrformalitäten. Der Risikoubergang erfolgt, wenn die Ware am Bestimmungsort zur Entladung bereitsteht.
DAP in der Praxis
DAP wird häufig im innereuropäischen Handel und bei Lieferungen in Drittländer verwendet, wenn der Käufer über eigene Zollbefugnisse verfügt. Er ist besonders geeignet, wenn der Käufer lokale Spediteure und günstigere Zollabwicklung kennt. Typische DAP-Sendungen: Maschinenlieferungen, Industriegüter, Fahrzeuge.
Unterschied DAP, DPU und DDP
DAP: Verkäufer liefert an Bestimmungsort, Käufer entlädt und verzollt. DPU (Delivered at Place Unloaded): Wie DAP, aber Verkäufer trägt auch die Entladekosten. DDP (Delivered Duty Paid): Verkäufer trägt alles – inklusive Importverzollung. DAP bietet eine mittlere Verantwortungsverteilung, die für viele grenzüberschreitende B2B-Lieferungen sinnvoll ist.