Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- 50+ Vertragsstaaten in Europa und darüber hinaus
- Aktualisierungszyklus
- Alle 2 Jahre
- Gefahrgutklassen
- 9 Klassen (UN-Nummern 0001–3550)
- Fahrerschulung
- ADR-Bescheinigung alle 5 Jahre zu erneuern
Was regelt das ADR?
Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert und gliedert sich in neun Teile (Allgemeines, Klassifizierung, besondere Vorschriften, Verpackung, Befoerderungspflichten, Befoerderungsausruestung, Bedingungen fuer die Befoerderung, Fahrzeugbesatzung und -ausruestung, Bau und Zulassung). Es definiert neun Gefahrgutklassen: von Explosivstoffen (Klasse 1) bis sonstige gefaehrliche Stoffe (Klasse 9).
Die neun Gefahrgutklassen
Klasse 1: Explosivstoffe. Klasse 2: Gase. Klasse 3: Entzuendbare fluessige Stoffe. Klasse 4: Entzuendbare feste Stoffe. Klasse 5: Entzuendend wirkende Stoffe. Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefaehrliche Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Aetzende Stoffe. Klasse 9: Verschiedene gefaehrliche Stoffe. Jede Klasse hat spezifische Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen.
Pflichten von Absender und Frachtfuehrer
Der Absender muss Gefahrgut korrekt klassifizieren, verpacken, kennzeichnen und Befoerderungspapiere ausstellen. Der Frachtfuehrer muss einen ADR-Schein (Schulungsbescheinigung) besitzen, das Fahrzeug muss zugelassen sein und Pflichtausruestung (Feuerloescher, Warnkegel, Schutzhandschuhe etc.) mitfuehren. Bei bestimmten Mengen ist ein Sicherheitsberater (DGSA) Pflicht.
Freimengen und Ausnahmen
Unterhalb bestimmter Mengengrenzwerte (Freimengen nach ADR 1.1.3.6) kann Gefahrgut vereinfacht oder ohne volle ADR-Pflichten transportiert werden. Diese sogenannte "Freigrenze" ist nach Klasse und UN-Nummer unterschiedlich und muss fuer jede Sendung geprueft werden. Viele Alltagsstoffe wie Batterien, Lacke oder Druckgasbehaelter unterfallen dem ADR.
