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Logistik-Glossar ADR

ADR: Gefahrgutvorschriften fuer den Strassentransport

ADR steht fuer "Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" – das europaeische Uebereinkommen ueber die internationale Befoerderung gefaehrlicher Gueter auf der Strasse. Es gilt in ueber 50 Vertragsstaaten und regelt verbindlich, wie gefaehrliche Stoffe verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert und transportiert werden muessen.

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Auf einen Blick

Geltungsbereich
50+ Vertragsstaaten in Europa und darüber hinaus
Aktualisierungszyklus
Alle 2 Jahre
Gefahrgutklassen
9 Klassen (UN-Nummern 0001–3550)
Fahrerschulung
ADR-Bescheinigung alle 5 Jahre zu erneuern

Was regelt das ADR?

Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert und gliedert sich in neun Teile (Allgemeines, Klassifizierung, besondere Vorschriften, Verpackung, Befoerderungspflichten, Befoerderungsausruestung, Bedingungen fuer die Befoerderung, Fahrzeugbesatzung und -ausruestung, Bau und Zulassung). Es definiert neun Gefahrgutklassen: von Explosivstoffen (Klasse 1) bis sonstige gefaehrliche Stoffe (Klasse 9).

Die neun Gefahrgutklassen

Klasse 1: Explosivstoffe. Klasse 2: Gase. Klasse 3: Entzuendbare fluessige Stoffe. Klasse 4: Entzuendbare feste Stoffe. Klasse 5: Entzuendend wirkende Stoffe. Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefaehrliche Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Aetzende Stoffe. Klasse 9: Verschiedene gefaehrliche Stoffe. Jede Klasse hat spezifische Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen.

Pflichten von Absender und Frachtfuehrer

Der Absender muss Gefahrgut korrekt klassifizieren, verpacken, kennzeichnen und Befoerderungspapiere ausstellen. Der Frachtfuehrer muss einen ADR-Schein (Schulungsbescheinigung) besitzen, das Fahrzeug muss zugelassen sein und Pflichtausruestung (Feuerloesch­er, Warnkegel, Schutzhandschuhe etc.) mitfuehren. Bei bestimmten Mengen ist ein Sicherheitsberater (DGSA) Pflicht.

Freimengen und Ausnahmen

Unterhalb bestimmter Mengengrenzwerte (Freimengen nach ADR 1.1.3.6) kann Gefahrgut vereinfacht oder ohne volle ADR-Pflichten transportiert werden. Diese sogenannte "Freigrenze" ist nach Klasse und UN-Nummer unterschiedlich und muss fuer jede Sendung geprueft werden. Viele Alltagsstoffe wie Batterien, Lacke oder Druckgasbehaelter unterfallen dem ADR.

Häufige Fragen

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