Auf einen Blick
- Geltungsbereich
- 50+ Vertragsstaaten in Europa und darüber hinaus
- Aktualisierungszyklus
- Alle 2 Jahre
- Gefahrgutklassen
- 9 Klassen (UN-Nummern 0001–3550)
- Fahrerschulung
- ADR-Bescheinigung alle 5 Jahre zu erneuern
Was regelt das ADR?
Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert und gliedert sich in neun Teile (Allgemeines, Klassifizierung, besondere Vorschriften, Verpackung, Beförderungspflichten, Beförderungsausrüstung, Bedingungen für die Beförderung, Fahrzeugbesatzung und -ausrüstung, Bau und Zulassung). Es definiert neun Gefahrgutklassen: von Explosivstoffen (Klasse 1) bis sonstige gefährliche Stoffe (Klasse 9).
Die neun Gefahrgutklassen
Klasse 1: Explosivstoffe. Klasse 2: Gase. Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe. Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe. Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe. Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Aetzende Stoffe. Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe. Jede Klasse hat spezifische Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen.
Pflichten von Absender und Frachtführer
Der Absender muss Gefahrgut korrekt klassifizieren, verpacken, kennzeichnen und Beförderungspapiere ausstellen. Der Frachtführer muss einen ADR-Schein (Schulungsbescheinigung) besitzen, das Fahrzeug muss zugelassen sein und Pflichtausrüstung (Feuerlöscher, Warnkegel, Schutzhandschuhe etc.) mitführen. Bei bestimmten Mengen ist ein Sicherheitsberater (DGSA) Pflicht.
Freimengen und Ausnahmen
Unterhalb bestimmter Mengengrenzwerte (Freimengen nach ADR 1.1.3.6) kann Gefahrgut vereinfacht oder ohne volle ADR-Pflichten transportiert werden. Diese sogenannte "Freigrenze" ist nach Klasse und UN-Nummer unterschiedlich und muss für jede Sendung geprüft werden. Viele Alltagsstoffe wie Batterien, Lacke oder Druckgasbehälter unterfallen dem ADR.