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Logistik-Glossar ADR

ADR: Gefahrgutvorschriften für den Straßentransport

ADR steht für "Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" – das europäische Uebereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es gilt in über 50 Vertragsstaaten und regelt verbindlich, wie gefährliche Stoffe verpackt, gekennzeichnet, dokumentiert und transportiert werden müssen.

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Auf einen Blick

Geltungsbereich
50+ Vertragsstaaten in Europa und darüber hinaus
Aktualisierungszyklus
Alle 2 Jahre
Gefahrgutklassen
9 Klassen (UN-Nummern 0001–3550)
Fahrerschulung
ADR-Bescheinigung alle 5 Jahre zu erneuern

Was regelt das ADR?

Das ADR wird alle zwei Jahre aktualisiert und gliedert sich in neun Teile (Allgemeines, Klassifizierung, besondere Vorschriften, Verpackung, Beförderungspflichten, Beförderungsausrüstung, Bedingungen für die Beförderung, Fahrzeugbesatzung und -ausrüstung, Bau und Zulassung). Es definiert neun Gefahrgutklassen: von Explosivstoffen (Klasse 1) bis sonstige gefährliche Stoffe (Klasse 9).

Die neun Gefahrgutklassen

Klasse 1: Explosivstoffe. Klasse 2: Gase. Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe. Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe. Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe. Klasse 6: Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Aetzende Stoffe. Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe. Jede Klasse hat spezifische Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsanforderungen.

Pflichten von Absender und Frachtführer

Der Absender muss Gefahrgut korrekt klassifizieren, verpacken, kennzeichnen und Beförderungspapiere ausstellen. Der Frachtführer muss einen ADR-Schein (Schulungsbescheinigung) besitzen, das Fahrzeug muss zugelassen sein und Pflichtausrüstung (Feuerlöscher, Warnkegel, Schutzhandschuhe etc.) mitführen. Bei bestimmten Mengen ist ein Sicherheitsberater (DGSA) Pflicht.

Freimengen und Ausnahmen

Unterhalb bestimmter Mengengrenzwerte (Freimengen nach ADR 1.1.3.6) kann Gefahrgut vereinfacht oder ohne volle ADR-Pflichten transportiert werden. Diese sogenannte "Freigrenze" ist nach Klasse und UN-Nummer unterschiedlich und muss für jede Sendung geprüft werden. Viele Alltagsstoffe wie Batterien, Lacke oder Druckgasbehälter unterfallen dem ADR.

Häufige Fragen

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